Über 60 Prozent der Hamburger sind konfessionsfrei. Im Gegensatz zu dieser
Ausgangssituation hat der Senat von Hamburg mit den Großkirchen, der Jüdischen
Gemeinde in Hamburg, der Alevitischen Gemeinde Deutschland und drei Muslimverbänden
Verträge geschlossen, die diese Gemeinschaften gegenüber allen anderen Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften privilegieren.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Privilegierungen abgeschafft und eine
konsequente Trennung von Staat und Kirche durchgesetzt werden?
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer
Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen
Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch
die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit
dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern,
Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen
Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen
getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen
anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat
nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit
die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten
gleichgestellt werden?
Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die
Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB
als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod,
die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den
eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer
Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.
Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?
Als einziges Schulfach ist im Grundgesetz das Fach Religion festgelegt.
Wenn über 60 Prozent der Hamburger konfessionsfrei sind, sollte für
alle Schüler Religionskunde, Ethikunterricht oder Gemeinschaftskunde ausreichen.
Unterstützen Sie die Abschaffung des verpflichtenden bekenntnisorientierten
Religionsunterrichts?
Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen,
um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an
die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die
Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als
Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben.
Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.
Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch
einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?
Es gibt Religionen und deren Anhänger, die der Auffassung sind, dass ihre
(göttlichen) Regeln und Traditionen eher zu befolgen sind als die von Menschen
gemachten demokratischen Gesetze unseres Staates.
Halten Sie diese Auffassung für tolerierbar?