Wahlprüfsteine der gbs-Hamburg

zur

Bundestagswahl 2017


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Die Fragen

1. Kirchliches Arbeitsrecht?

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern bzw. von den Sozialkassen und den Betroffenen getragen werden, genießen die Arbeitnehmer nicht den Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsrat, Streikrecht, Mitbestimmung, …).

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Einschränkung des Betriebsverfassungsgesetzes, nämlich dass es nach § 118 Abs. 2 BetrVG „keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ findet, aufgehoben wird (der Tendenzschutz für die verkündigungsnahen Bereiche bleibt wegen § 118 Abs. 1 BetrVG erhalten)?

2. Diskriminierungen im Antidiskriminierungsgesetz?

Im Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) wird in § 9 den Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen zugestanden, dass sie ihre Arbeitnehmer aus religiösen Gründen diskriminieren dürfen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Diskriminierungen abgeschafft werden?

3a. Religionsunterricht für alle?

Das Hamburger Modell des „Religionsunterrichts für alle“ ist besser geeignet, den Schülerinnen und Schülern die bestehende religiöse und weltanschauliche Vielfalt zu vermitteln und Toleranz im Klassenverband zu üben, als der im Grundgesetz verankerte bekenntnisgebundene Religionsunterricht (Art. 7 Abs. 3 GG).

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Hamburger Unterrichtsform bundesweit möglich wird?

3b. Bekenntnisgebundener Religionsunterricht?

Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes legt einen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht fest.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Bekenntnisbindung gestrichen wird?

4. Ablösung der Staatsleistungen?

Das Grundgesetz enthält den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund diese Grundsätze endlich aufstellt, damit die Bundesländer tätig werden müssen?

5. Kirchenprivilegien?

Die Leistungen, die die Kirchen als Sozialträger erbringen, werden entweder gar nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil von den Kirchen selbst finanziert. Zusätzlich zur Finanzierung dieser Leistungen durch Sozialkassen und durch die Betroffenen bekommen die Kirchen auch direkte staatliche Zuschüsse. Darüber hinaus genießen die Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen, sofern sie den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, eine unüberschaubare Fülle von „Kirchenprivilegien“, deren finanzieller Wert jährlich rund 20 Milliarden Euro beträgt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kirchenprivilegien abgeschafft werden?


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