In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern bzw. von
den Sozialkassen und den Betroffenen getragen werden, genießen die Arbeitnehmer
nicht den Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsrat, Streikrecht,
Mitbestimmung, …).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Einschränkung des Betriebsverfassungsgesetzes,
nämlich dass es nach § 118 Abs. 2 BetrVG „keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften
und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“
findet, aufgehoben wird (der Tendenzschutz für die verkündigungsnahen Bereiche bleibt
wegen § 118 Abs. 1 BetrVG erhalten)?
Im Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) wird in § 9
den Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen zugestanden, dass sie ihre
Arbeitnehmer aus religiösen Gründen diskriminieren dürfen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Diskriminierungen abgeschafft werden?
Das Hamburger Modell des „Religionsunterrichts für alle“ ist besser geeignet,
den Schülerinnen und Schülern die bestehende religiöse und weltanschauliche
Vielfalt zu vermitteln und Toleranz im Klassenverband zu üben, als der im
Grundgesetz verankerte bekenntnisgebundene Religionsunterricht (Art. 7 Abs. 3 GG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Hamburger Unterrichtsform bundesweit
möglich wird?
Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes legt einen bekenntnisgebundenen
Religionsunterricht fest.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Bekenntnisbindung gestrichen wird?
Das Grundgesetz enthält den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder
besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die
Religionsgesellschaften durch Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze
hierfür hat der Bund aufzustellen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund diese Grundsätze endlich
aufstellt, damit die Bundesländer tätig werden müssen?
Die Leistungen, die die Kirchen als Sozialträger erbringen, werden entweder
gar nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil von den Kirchen selbst
finanziert. Zusätzlich zur Finanzierung dieser Leistungen durch Sozialkassen
und durch die Betroffenen bekommen die Kirchen auch direkte staatliche
Zuschüsse. Darüber hinaus genießen die Religionsgemeinschaften und ihre
Einrichtungen, sofern sie den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts
haben, eine unüberschaubare Fülle von „Kirchenprivilegien“, deren
finanzieller Wert jährlich rund 20 Milliarden Euro beträgt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kirchenprivilegien abgeschafft
werden?