Wahlprüfsteine der gbs-Hamburg

zur

Hamburger Bürgerschaftswahl 2015


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Sieben Fragen

1. Privilegierung einzelner Religionsgemeinschaften

Über 60 Prozent der Hamburger sind konfessionsfrei. Im Gegensatz zu dieser Ausgangssituation hat der Senat von Hamburg mit den Großkirchen, der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, der Alevitischen Gemeinde Deutschland und drei Muslimverbänden Verträge geschlossen, die diese Gemeinschaften gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften privilegieren.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Privilegierungen abgeschafft und eine konsequente Trennung von Staat und Kirche durchgesetzt werden?

2. Ablösung der Staatsleistungen

Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?

3. Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?

4. Selbstbestimmung am Lebensende

Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.

Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?

5. Religionsunterricht

Als einziges Schulfach ist im Grundgesetz das Fach Religion festgelegt. Wenn über 60 Prozent der Hamburger konfessionsfrei sind, sollte für alle Schüler Religionskunde, Ethikunterricht oder Gemeinschaftskunde ausreichen.

Unterstützen Sie die Abschaffung des verpflichtenden bekenntnisorientierten Religionsunterrichts?

6. Hamburger Verträge mit Muslimverbänden

Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen, um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.

Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?

7. Göttliche Regeln wichtiger als demokratische Gesetze?

Es gibt Religionen und deren Anhänger, die der Auffassung sind, dass ihre (göttlichen) Regeln und Traditionen eher zu befolgen sind als die von Menschen gemachten demokratischen Gesetze unseres Staates.

Halten Sie diese Auffassung für tolerierbar?


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